Wort davor: Begissung
beglauben
beglauben (I)
Erklärung:
beglaubigen.
beglauben (I Spiegelstrich 1)
Erklärung:
Partizip als Substantiv.
- Belegtext:
storesschreiber oder sog. beglaubte
Datierung: 1752
Fundstelle: ZGO.2 15 (1900) 602
beglauben (I Spiegelstrich 2)
Erklärung:
insbesondere (durch Beglaubigung) berechtigen.
beglauben (II)
Erklärung:
wie glaubwürdig.
sprachliche Erläuterung:
part.
Wort danach: beglaubigen
Dieser Wortartikel stammt aus dem Deutschen Rechtswörterbuch
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