Wort davor: Begissung

beglauben

beglauben (I)
Erklärung: beglaubigen.

beglauben (I Spiegelstrich 1)
Erklärung: Partizip als Substantiv.
beglauben (I Spiegelstrich 2)
Erklärung: insbesondere (durch Beglaubigung) berechtigen.
beglauben (II)
Erklärung: wie glaubwürdig.
sprachliche Erläuterung: part.

Wort danach: beglaubigen

Dieser Wortartikel stammt aus dem Deutschen Rechtswörterbuch
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