Wort davor: Begerhabung

(begessen)
Erklärung: erwerben, gewinnen.
sprachliche Erläuterung: ags. begietan, vgl. ahd. gesan.

Wort danach: Begewahrsam

Dieser Wortartikel stammt aus dem Deutschen Rechtswörterbuch
- online verfügbar mit vielfältigen Recherchemöglichkeiten