Wort davor: begeloben
begelübden
- Belegtext:
nach verlesung der gewonlichen formula juramenti beglübdet und beaidigt
Datierung: 1609
Fundstelle: WürtLTA.2 III 166
Wort danach: begenehmigen
Dieser Wortartikel stammt aus dem Deutschen Rechtswörterbuch
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