Wort davor: Begehrer

Begehrung

Begehrung (I)
Erklärung: Antrag, Bitte.

Begehrung (II)
Erklärung: Mutung.
Begehrung (III)
Erklärung: Wille, Befehl, Verordnung.

Wort danach: begeldern

Dieser Wortartikel stammt aus dem Deutschen Rechtswörterbuch
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