Wort davor: begehren
Begehrer
Begehrer (I)
Erklärung:
Antragsteller.
- Belegtext:
so sollen die begehrer freundlich vnd glimpflich abgewisen werden
Datierung: 1740
Fundstelle: FreibDiözArch. 16 (1883) 102
Begehrer (II)
Erklärung:
bergmännisch: Muter.
- Belegtext:
denen ersten begehrern verleyhen
Datierung: 1731
Fundstelle: VorderöstBO. Art. 9
Wort danach: Begehrung
Dieser Wortartikel stammt aus dem Deutschen Rechtswörterbuch
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