Wort davor: begastigen

begatten
sprachliche Erläuterung: nd. begaden.

begatten (I)
Erklärung: erwerben, erwirken.

begatten (II)
Erklärung: stellen.
begatten (III)
Erklärung: herstellen.
begatten (IV)
Erklärung: Acker bestellen.

Wort danach: begattern

Dieser Wortartikel stammt aus dem Deutschen Rechtswörterbuch
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