Wort davor: begastigen
begatten
sprachliche Erläuterung:
nd. begaden.
begatten (I)
Erklärung:
erwerben, erwirken.
- Belegtext:
der commendur sal begadin unde gewinnen uf sine kost
Datierung: 1332
Fundstelle: DOrdHessenUB. II nr. 569
- Belegtext:
dat der koning niet werven noch begadin insal ... geine decimas
Datierung: 1346
Fundstelle: MGConst. VIII 81
Faksimile
- digitalisiert im Rahmen des Projekts dMGH
- Belegtext:
da sal unsers heren amptman dyme clegere eynen friden begaden
Datierung: 1362
Fundstelle: Bär,Koblenz 50
- Fundstelle: Brinckmeier I 311
Faksimile
begatten (II)
Erklärung:
stellen.
begatten (III)
Erklärung:
herstellen.
- Belegtext:
die zolner sint schuldich dat sümeren zu machen und zu begaden
Datierung: 1400
Fundstelle: TrierWQ. 376
begatten (IV)
Erklärung:
Acker bestellen.
Wort danach: begattern
Dieser Wortartikel stammt aus dem Deutschen Rechtswörterbuch
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