Wort davor: begänglich

Begängnis

Begängnis (I)
Erklärung: Seelenmesse, Jahrgedächtnis.

Begängnis (II)
Erklärung: Lebensunterhalt, Gewerbe.
Begängnis (III)
Erklärung: Grenzbegang.

Wort danach: Begarde

Dieser Wortartikel stammt aus dem Deutschen Rechtswörterbuch
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