Wort davor: begaben
Begaber
Begaber (I)
Erklärung:
Schenker.
- Fundstelle: RheinfeldenStR.(1530) 242
- Belegtext:
so jemand ein gut aus gunst ... gegeben were worden, so sol er seinen begaber versorgen, und sich gegen ihm danckbar erzeigen
Fundstelle: BöhmStR. 1614 E. 47
Begaber (II)
Erklärung:
Stifter.
Wort danach: Begabung
Dieser Wortartikel stammt aus dem Deutschen Rechtswörterbuch
- online verfügbar mit vielfältigen Recherchemöglichkeiten