Wort davor: begabeln

begaben
sprachliche Erläuterung: nd. begaven.
vgl. tugendbegabt, unbegabt, vielehrbegabt.

begaben (I)

begaben (I 1)
Erklärung: etwas schenken.

begaben (I 2)
Erklärung: jemanden beschenken.
begaben (I 3)
Erklärung: letztwillig bedenken.
begaben (I 4)
Erklärung: zur Ehe ausstatten.
begaben (I 5)
Erklärung: jemanden zur Ehe geben.
begaben (II)
Erklärung: insbesondere für kirchliche Zwecke stiften; eine Kirche, Altar usw. ausstatten.
begaben (III)
Erklärung: mit Vorrechten ausstatten.
begaben (IV)
Erklärung: begabt besoldet.

Wort danach: Begaber

Dieser Wortartikel stammt aus dem Deutschen Rechtswörterbuch
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