Wort davor: Beführung

Befund

Befund (I)
Erklärung: Prüfung, Erörterung.

Befund (II)
Erklärung: das Erörterte, Untersuchte, d.i. die Sachlage.
Befund (III)
Erklärung: Entscheidung.

Wort danach: befundnissen

Dieser Wortartikel stammt aus dem Deutschen Rechtswörterbuch
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