Wort davor: Befug
befugen
befugen (I)
Erklärung:
jemanden berechtigen; meist part.: berechtigt.
befugen (I Spiegelstrich 1)
Erklärung:
mit Genitiv.
befugen (II)
Erklärung:
etwas mit Privilegien versehen.
- Belegtext:
denen unterthanen die freiheit nicht benehmen bei ... einen befugten schankkeller zu trinken
Datierung: 1753
Fundstelle: Chorinsky,Mat. IV 102
befugen (III)
Erklärung:
unpersönlich.
befugen (III 1)
Erklärung:
erlaubt sein.
befugen (III 2)
Erklärung:
rechtlich begründet sein.
befugen (IV)
Erklärung:
etwas beherrschen.
Wort danach: Befugnis
Dieser Wortartikel stammt aus dem Deutschen Rechtswörterbuch
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