Wort davor: Befug

befugen

befugen (I)
Erklärung: jemanden berechtigen; meist part.: berechtigt.

befugen (I Spiegelstrich 1)
Erklärung: mit Genitiv.
befugen (II)
Erklärung: etwas mit Privilegien versehen.
befugen (III)
Erklärung: unpersönlich.

befugen (III 1)
Erklärung: erlaubt sein.
befugen (III 2)
Erklärung: rechtlich begründet sein.
befugen (IV)
Erklärung: etwas beherrschen.

Wort danach: Befugnis

Dieser Wortartikel stammt aus dem Deutschen Rechtswörterbuch
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