Wort davor: befristen

befronen

befronen (I)
Erklärung: durch den Fronen vor Gericht fordern.

befronen (II)
befronen (III)
Erklärung: durch Frondienst erhalten.

Wort danach: Befrönung

Dieser Wortartikel stammt aus dem Deutschen Rechtswörterbuch
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