Wort davor: Befrechtung

befreien
sprachliche Erläuterung: mnl. bevryen.
vgl. befrieden.

befreien (I)
Erklärung: frei machen.

befreien (I 1)
Erklärung: von Schulden.

befreien (I 2)
Erklärung: von Abgaben, Steuern.
befreien (II)
Erklärung: mit Freiheiten ausstatten.

befreien (II 1)
Erklärung: ausnehmen.

befreien (II 1 a)
Erklärung: von Gerichtsbarkeit, Herrschaft.
befreien (II 1 b)
Erklärung: von Diensten, Pflichten.
befreien (II 1 c)
Erklärung: etwas untersagen.
befreien (II 2)
Erklärung: mit Vorrechten ausstatten.

befreien (II 2 a)
Erklärung: jemanden.
befreien (II 2 a Spiegelstrich 1)
Erklärung: bevollmächtigen.
befreien (II 2 a Spiegelstrich 2)
Erklärung: übertragen: an dem Privileg teilnehmen.
vgl. befreien (III 1).
befreien (II 2 b)
Erklärung: etwas.
befreien (II 2 c)
Erklärung: jemanden oder etwas beschützen, decken, beschirmen.
befreien (III)

befreien (III 1)
Erklärung: jemanden heiraten; auch reflexiv.
befreien (III 2)
Erklärung: etwas erheiraten.
befreien (III 3)
Erklärung: intransitiv: heiraten.
befreien (III 3 Spiegelstrich 1)
Erklärung: auch: aus einer Gilde heraus heiraten.
befreien (IV)
Erklärung: intransitiv und reflexiv: ein Recht verlieren, auf ein Recht verzichten, abdanken.

Wort danach: Befreiheit

Dieser Wortartikel stammt aus dem Deutschen Rechtswörterbuch
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