Befrachter
Erklärung:
"Der Gut und Waren auf ein Schiff gibt, um solches gegen ein ausgemachtes Lohn, welches die Fracht genannt wird, von einem Ort zu dem andern überzufahren." Hellfeld I 577.
Wort danach: Befrachtung
Dieser Wortartikel stammt aus dem Deutschen Rechtswörterbuch
- online verfügbar mit vielfältigen Recherchemöglichkeiten