Wort davor: Beforderung
Beförderung
sprachliche Erläuterung:
-furder-, -fürder-.
Beförderung (I)
Erklärung:
Unterstützung, Begünstigung.
Beförderung (I 1)
Erklärung:
von etwas.
- Belegtext:
damit aber ... zu befurderung der zent nichts ... verschwigen pleib
Datierung: 1575
Fundstelle: WürzbZ. I 1 S. 81
Faksimile
- Belegtext:
ich schwöre ... gleiche befürderung zu gebrauchen [als Richter in gleicher Weise jeder Partei zu dienen]
Datierung: 16./17. Jh.
Fundstelle: OÖLTfl. I 54
- Belegtext:
zu synem diebstal fürschub oder befürderung leistest
Datierung: 1616
Fundstelle: WaadtStat. 30
Faksimile
- Belegtext:
da die stadt zur unterhalt und beforderung des commercii ... participiert
Datierung: 1724
Fundstelle: MittKönigsberg 2 (1910) 205
Beförderung (I 2)
Erklärung:
von jemandem.
- Belegtext:
was ynen ... vor freiheitten, benefecia oder aber beforderungen tzu thuen ... geneigt sein wolden
Datierung: 1549
Fundstelle: QBöhmBrüder 109
- Belegtext:
mit beyder ihrer majestäten mitverpflichtung, beförderung, auch einhelligem rath
Datierung: 1563
Fundstelle: Moser,KreisAbsch. I 173f.
- Belegtext:
befoerderung vnnd handhab der armen witwen vnd waisen
Datierung: 1599
Fundstelle: OPfalzLO. 131
Faksimile, Ausgabe VD16-Nr. ZV 16290
- in DRQEdit
- Belegtext:
ein gelegenheith zu seiner beförderung undt guten beruf
Datierung: 1740
Fundstelle: FreibDiözArch. 16 (1883) 114
Beförderung (I 3)
Erklärung:
übertragen.
- Belegtext:
befurderung seines heiligen namens und allein seligmachenden wortes
Datierung: 1565
Fundstelle: ArchRefG. 8 (1910/11) 305
Beförderung (II)
Erklärung:
Erledigung.
- Datierung: 1556
Fundstelle: Moser,KreisAbsch. I 84
- Belegtext:
bei denen herrn geheimbenräthen zur weiteren beförderung mit guettachten einzureichen
Datierung: 1724
Fundstelle: BeitrSteirG. 22 (1887) 25
Beförderung (III)
Erklärung:
Betrieb, Unternehmung.
- Belegtext:
daß die Werke von Zois als jüngsten Verleger, der sie ... in die beförderung übernommen, jetzt wohl betrieben ... werden
Datierung: 1752
Fundstelle: Müllner,Krain 445
Wort danach: Beförderungbefehl
Dieser Wortartikel stammt aus dem Deutschen Rechtswörterbuch
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