Wort davor: beförderlich
befördern
sprachliche Erläuterung:
-ford-, -furd-.
vgl.
beifordern.
befördern (I)
Erklärung:
etwas.
befördern (I 1)
Erklärung:
vorwärts bringen, erledigen, ins Werk setzen.
- Belegtext:
soll man der domprobstei geschäft ... vor menniglich und allen andern geschäften befürdern
Datierung: 1434
Fundstelle: Burckhardt,Hofr. 55
- Belegtext:
daruff wir zusammenkunft, vorhoer und handlung befurdern lassen
Datierung: 1557
Fundstelle: DithmUB. 166
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- Fundstelle: TirolPolO. 1573 Bl. 24, 2
Volltext (und Faksimile)
- in DRQEdit
- Datierung: 1577
Fundstelle: HambHandw. 545
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- digitalisiert von der Staats- und Universitätsbibliothek Hamburg Carl von Ossietzky und dem Verein für Hamburgische Geschichte
- Belegtext:
da sie [die Kornträger] aber, wan die fulle des korns vorhanden ... den burgern ... mit uparbeitung ihres korns umb das verordnete lohn nicht beforderen
konnen ... so soll ... freistehen ... durch andere leute ... aufarbeiten zu lassen
Datierung: 16. Jh.
Fundstelle: Rigafahrer 224
- Belegtext:
die schuldbriefen, die vorlängst verschinen und nit beuorderet sind, sollend sie [die notarii] nit vfrichten
Datierung: 1611
Fundstelle: FreiburgÜMun. 122
- Belegtext:
ein jeder tisch am gericht soll seine geringschätzige händel ... selbst verrichten, damit die händel desto mehr befördert ... werden
Datierung: 1664
Fundstelle: Lahner,Samml. 18
- Belegtext:
dass derselbe treu und holt sein, unser und unser hohen stifts kirche bestes befordern
Datierung: 1682
Fundstelle: Engelke,GogerichtDesum 83
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- Belegtext:
zum druck befordert werden solle
Datierung: 1724
Fundstelle: MittKönigsberg 2 (1910) 201
- Belegtext:
damit unser ... regalien beförderet
Datierung: 1731
Fundstelle: VorderöstBO. Einl.
befördern (I 2)
Erklärung:
unterstützen.
befördern (II)
Erklärung:
jemanden befördern.
befördern (II 1)
Erklärung:
unterstützen, begünstigen.
- Datierung: 1546
Fundstelle: LuzernStR. Art. 191
- Belegtext:
eine parthei für die andere befurdern
Datierung: 1568
Fundstelle: HofkInstr. 15
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- digitalisiert im Rahmen von "austrian literature online (ALO)"
- Belegtext:
als haben die ... unsere liebe brudere ... uns auss bruderlichem freuntlichen wiellen ... befurdert und freundtlichen bewilliget
Datierung: 1572
Fundstelle: IlsenburgUB. II 318
- Belegtext:
esz sollen auch die gerichtschreiber ... keine clagh, exception oder dergleichen ... machen ... oder beiethätig sein oder ... fur einen deill am gericht sollicitiren oder befurdern
Datierung: 1578
Fundstelle: Engelke,GogerichtDesum 71
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- Datierung: 1723
Fundstelle: TrierWQ. 629
befördern (II 2)
Erklärung:
einstellen, aufrücken lassen.
- Belegtext:
kein arbeiter soll ohne passport ... befördert werden
Datierung: 1553
Fundstelle: FerdBO. 70
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- digitalisiert in Kooperation mit der Universitätsbibliothek Heidelberg
- Belegtext:
wen man ungeschickte ... gesellen ... aus unzeitiger barmhertzigkeit in die schule befordern will
Datierung: 1583
Region/Autor/Textsorte:
Nordhausen
Fundstelle: MittSchulg. 2 (1892) 68
- Belegtext:
so ist ... billich, dass ire mitglider ... zu solchen erledigten stellen befürdert ... werden
Datierung: 1585
Region/Autor/Textsorte:
Graz
Fundstelle: AktGegenref. 580
- Datierung: 1591
Fundstelle: AktGegenref.2 I 10
- Belegtext:
der eine gantze schicht ohne ehehaffte ursach versäumen würde, alsdann am leibe gestrafft und nicht mehr befördert werde
Datierung: 1663
Fundstelle: CAustr. III 165
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- digitalisiert vom Münchener Digitalisierungszentrum (MDZ)
- Belegtext:
den unwürdigsten für den würdigen befördern
Datierung: 1740
Fundstelle: FreibDiözArch. 16 (1883) 123
- Fundstelle: Lasch-Borchling I 172
befördern (II 3)
Erklärung:
angehen.
- Belegtext:
solle ... der ganze proceß ... ufgehoben, und soll ... kein theil den andern ... daruff in- oder ausserhalb rechtens befurdern oder belangen
Datierung: 1559
Fundstelle: DithmUB. 228
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befördern (II 4)
Erklärung:
laden.
- Belegtext:
wo sich ... fräfl ... begeben, soll man ... die thail darauf befordern
Datierung: 1625
Fundstelle: ÖW. I 42
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befördern (II 5)
Erklärung:
Gericht halten über?
- Belegtext:
dat de eine vam adel aver den andern kein recht ... to beforderende nicht macht heft
Datierung: vor 1531
Fundstelle: RügenLR. Kap. 166 § 4
befördern (III)
Erklärung:
reflexiv: sich beeilen.
Wort danach: befördersam
Dieser Wortartikel stammt aus dem Deutschen Rechtswörterbuch
- online verfügbar mit vielfältigen Recherchemöglichkeiten