Wort davor: befoberen?
Befohlenschaft
Erklärung:
Schiedsauftrag.
- Belegtext:
[wenn eine Mißhelle] vor meyger oder gericht myt beffollenschaft oder ainspraichen vor gearbeyt gewest, so sullen die suynen vor meyger und gericht usgesprochen werden
Datierung: 1462
Fundstelle: LuxembW. 594
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Wort danach: befolgen
Dieser Wortartikel stammt aus dem Deutschen Rechtswörterbuch
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