Wort davor: befliehen
befoberen?
- Belegtext:
mich han befobert und ze fot genummen
Datierung: 1328
Fundstelle: SchwäbWB. I 756
[weitere Angaben: oder bevogtbaren?]
Wort danach: Befohlenschaft
Dieser Wortartikel stammt aus dem Deutschen Rechtswörterbuch
- online verfügbar mit vielfältigen Recherchemöglichkeiten