Wort davor: befischen
beflecken
beflecken (I)
Erklärung:
verunreinigen, entweihen.
beflecken (II)
Erklärung:
übertragen.
beflecken (II 1)
Erklärung:
passiv.
- Belegtext:
nach vollenziehung dießes ... sollen si [wofern sie nicht beflecket] in die rege gesetzet werden und ihren dankbecher empfangen
Datierung: 1585
Fundstelle: RevalStR. II 64
Faksimile
- digitalisiert vom Münchener Digitalisierungszentrum (MDZ)
- Belegtext:
ein beflecktes weibesbild
Datierung: 1685
Fundstelle: SiebbWB. I 452
- Belegtext:
besudelt und befleckt
Fundstelle: Grimmelshausen,Simplic. I 9
- Belegtext:
keyn befleckter ader bekryschener, ader meynediger yn dy czeche ... der goltsmide nicht zal off genomen werden
Fundstelle: SiebbWB. I 452
beflecken (II 2)
Erklärung:
aktiv.
- Belegtext:
sinen e[i]t bevlecken
Fundstelle: Lasch-Borchling I 172
- Belegtext:
wer eins andren ehe beflecket, der wird wie ein ehebrecher gestrafft
Fundstelle: SiebbWB. I 452
Wort danach: Befleckung
Dieser Wortartikel stammt aus dem Deutschen Rechtswörterbuch
- online verfügbar mit vielfältigen Recherchemöglichkeiten