Wort davor: befindlich
Befindung
Befindung (I)
Erklärung:
Prüfung, Erkennung.
- Belegtext:
warhafftige erfarung und befindung gnugsamer anzeygung
Datierung: 1532
Fundstelle: CCC. 195
- Belegtext:
nach eigentlicher erkundigung und befindung der sachen
Fundstelle: JoachimsthalBO. 1548 Art. 10
- Belegtext:
die schepen ... wisen nae befindinge van den saken
Datierung: 1571
Fundstelle: LimbWijsd. 11
Faksimile
- Belegtext:
nach befindung der wahrheit
Datierung: 1583
Fundstelle: HadelnLR.(Pufendorf) 38
- Belegtext:
nach beschehenen beweiss und befindung
Datierung: 1592
Fundstelle: MünsterPolO. 35
- Belegtext:
nach befindung des augenscheins
Datierung: 1592
Fundstelle: MünsterPolO.(Schlüter) 27
- Belegtext:
die aigentliche befindung der sachen ... schriftlichen berichten
Datierung: 1599
Fundstelle: NÖLREntw. V 171 § 1
- Belegtext:
nach befindung der sachen
Fundstelle: FrkLGO. 1618 III 25 § 10
- Belegtext:
na verhör der saken und befindunge
Datierung: 1669
Fundstelle: Hahn,SchriftsprOstfriesl. 165
- Datierung: 1729
Fundstelle: CAustr. IV 102
Faksimile
- digitalisiert vom Münchener Digitalisierungszentrum (MDZ)
Befindung (II)
Erklärung:
Maßgabe, richterliches Ermessen.
Wort danach: Befingerzeigung
Dieser Wortartikel stammt aus dem Deutschen Rechtswörterbuch
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