Wort davor: befindlich

Befindung

Befindung (I)
Erklärung: Prüfung, Erkennung.

Befindung (II)
Erklärung: Maßgabe, richterliches Ermessen.

Wort danach: Befingerzeigung

Dieser Wortartikel stammt aus dem Deutschen Rechtswörterbuch
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