Wort davor: Befehlsleute

Befehlsmann

Befehlsmann (I)
Erklärung: Beauftragter.

Befehlsmann (II)
Erklärung: militärisch.
vgl. Befehlsleute (II).

Wort danach: Befehlsmeinung

Dieser Wortartikel stammt aus dem Deutschen Rechtswörterbuch
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