Wort davor: Befehlsleute
Befehlsmann
Befehlsmann (I)
Erklärung:
Beauftragter.
- Belegtext:
wo sich die partheien der bevelchman nicht verainen möchten, hat der richter macht von ambts wegen personen darzu [zum Verhör der Zeugen] zu benennen
Datierung: 1528
Fundstelle: ZeigerLRb. 175
Befehlsmann (II)
Erklärung:
militärisch.
vgl.
Befehlsleute (II).
- Belegtext:
umschweiffend gesind, die sich mit guter kundschafft auf keinen stand, oder kundlichen befelchsmann ziehen
Datierung: 1563
Fundstelle: Moser,KreisAbsch. I 227
- Belegtext:
dem fechter ... als einem bestallten kriegsmann, dass er zu einem befehlsmann sich brauchen lasse
Fundstelle: ZWirtFrk. 6 (1862/64) 491
Wort danach: Befehlsmeinung
Dieser Wortartikel stammt aus dem Deutschen Rechtswörterbuch
- online verfügbar mit vielfältigen Recherchemöglichkeiten