Wort davor: befehlen
Befehler
sprachliche Erläuterung:
ahd. bifolihari, nd. beve(e)l(d)er, beveilder.
Befehler (I)
Erklärung:
Auftraggeber.
- Belegtext:
wer eyn befeler eynes gerichtis ist, derselbie ist ouch billich der beruffunge eyn richter
Datierung: 14. Jh.
Fundstelle: GlWeichb. 231
- Datierung: 1461
Fundstelle: Stallaert I 232
- Belegtext:
von ... des beuehlers wegen, alß so einer dir beuelhe
Datierung: 1520
Fundstelle: Murner,Inst. 104
Volltext (und Faksimile), Ausgabe von 1519
- in DRQEdit
Informationen zur Quelle vom Heidelberger Hypertextserver (HDHS)
- Belegtext:
wiewol der borge, der gebieter vnd der setzer nahet eins vnd dasselb sein ... aber der gebieter [ oder beuelher], welcher gebeut dem gelter, das er etwas ley auf in
Datierung: 16. Jh.
Fundstelle: Summa legum 453
- Belegtext:
so der befehlichshaber etwas furneme dessen er keinen befehl hette, wird es der befehler auff sich zu nemen nicht schuldig seyn
Fundstelle: BöhmStR. 1614 39, 50
- Belegtext:
befolgen ... von dergleichen befelcheren
Fundstelle: Archiv c«eský 24 (1908) 5
- Belegtext:
nehir dorbey zu bliben, dann ym des sein befehler ynhalt gethun moge
Fundstelle: FreibergBUrt. 326
Faksimile
- digitalisiert vom Institut für Sächsische Geschichte und Volkskunde (ISGV)
- Fundstelle: MagdebSchSpr.(Friese) 683
Faksimile
Befehler (II)
Erklärung:
Gläubiger.
Befehler (III)
Erklärung:
Beauftragter.
- Belegtext:
unse arme lude ... van desen unsen bevelren beswert
Datierung: 15. Jh.
Fundstelle: NrhAnn. 9/10 (1861) 123
- Belegtext:
factor offte bevelers
Datierung: 1506
Fundstelle: HanseRez.3 V 183
- Fundstelle: Lasch-Borchling I 170
Befehler (IV)
Erklärung:
"Vorsteher auf einer Zunft".
Wort danach: Befehlgeber
Dieser Wortartikel stammt aus dem Deutschen Rechtswörterbuch
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