Wort davor: befehlen

Befehler
sprachliche Erläuterung: ahd. bifolihari, nd. beve(e)l(d)er, beveilder.

Befehler (I)
Erklärung: Auftraggeber.

Befehler (II)
Erklärung: Gläubiger.
Befehler (III)
Erklärung: Beauftragter.
Befehler (IV)
Erklärung: "Vorsteher auf einer Zunft".

Wort danach: Befehlgeber

Dieser Wortartikel stammt aus dem Deutschen Rechtswörterbuch
- online verfügbar mit vielfältigen Recherchemöglichkeiten