Wort davor: Befehdungszeichen

Befehl
sprachliche Erläuterung: mit zahlreichen Nebenformen; z.B. nd. bo-, -ve(e)l(l), -val(li)ch, -lig, rh. befill, -filch, hd. befh-, bepf-, beph-, beu-, bew-, -l(c)h, -lich, schweiz. bevälch.
vgl. 1Amt, Bescheid, Gebot, Geheiß, Gewalt, Kredenz, Macht.

Befehl (I)
Erklärung: Auftrag, Geheiß.

Befehl (II)
Erklärung: Vollmacht.
Befehl (III)
Erklärung: übertragene Verwaltung.
Befehl (III Spiegelstrich 1)
Erklärung: insbesondere Verwahrung.
Befehl (IV)
Erklärung: Amt.

Befehl (IV 1)
Erklärung: allgemein.
Befehl (IV 2)
Erklärung: Amtsbereich.
Befehl (IV 3)
Erklärung: Amtsbefugnis.
Befehl (IV 4)
Erklärung: Dienstvorschrift.
Befehl (V)
Erklärung: Macht, Gewalt, Kommando.
Befehl (VI)
Erklärung: Verordnung.
Befehl (VII)
Erklärung: richterlicher (Schieds-)Spruch.
Befehl (VIII)
Erklärung: Obhut.

Wort danach: Befehlbrief

Dieser Wortartikel stammt aus dem Deutschen Rechtswörterbuch
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