Wort davor: befähren
befahret
Erklärung:
fahrdingpflichtig.
- Belegtext:
wan eine ... befahrete frauwensperson kinder zillet vnd dieselbe kinder sich zum ehestandt begeben, so seint alsbaldt die kinder verpflichtet, auff diß gedingh zu erscheinen
Datierung: 16. Jh.
Fundstelle: NrhAnn. 6 (1859) 473
Wort danach: Befahrung
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