Wort davor: beeigentumen

beeignen

beeignen (I)
Erklärung: Eigentümer sein.

beeignen (II)
Erklärung: als Eigentum überweisen.
beeignen (III)
Erklärung: reflexiv: sich aneignen.

Wort danach: beeingetumen

Dieser Wortartikel stammt aus dem Deutschen Rechtswörterbuch
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