Wort davor: Bedenkfrist
bedenklich
bedenklich (I)
bedenklich (II)
- Belegtext:
do aber eine peinliche sach sich zutrage, die zweivelhaftig oder den gerichts leuten sunst bedenklich furfiele
Datierung: 1560
Fundstelle: JbOldenb. 15 (1906) 207
- Belegtext:
soll ... in dieser cent ... in vorfallend bedenklich- oder zweifeligen sachen
Datierung: 1614
Fundstelle: WürzbZ. I 1 S. 491
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Wort danach: Bedenklichkeit
Dieser Wortartikel stammt aus dem Deutschen Rechtswörterbuch
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