Wort davor: Bedeicher

Bedeichung

Bedeichung (I)
Erklärung: durch einen Deich eingeschlossenes Land.

Bedeichung (II)
Erklärung: Einschließung eines Landes durch einen Deich.

Wort danach: bedeihen

Dieser Wortartikel stammt aus dem Deutschen Rechtswörterbuch
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