Wort davor: Bedeamt
bedebar
Erklärung:
steuerpflichtig.
- Belegtext:
wöllen daheine bede davon geben, die doch biß uff die zit bedebar gewest sint
Datierung: 1429
Fundstelle: OStR. I 421
Faksimile
- Belegtext:
hem ... des jairs toe tween tyden beedber syn
Datierung: 1441
Fundstelle: GrafenthalUB. 233
- Belegtext:
die güter, so ... dienstbar und bettbar
Datierung: 1589
Fundstelle: ArchHessG. 1 (1835/37) 247
- Fundstelle: Knapp,BeitrRWG. 459
Wort danach: Bedebesetzung
Dieser Wortartikel stammt aus dem Deutschen Rechtswörterbuch
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