Belegtext:
so ... einer nach eröffnung des abschids vom hofgericht ... bracht, seinen bedacht haben will Datierung: 15. Jh.
Fundstelle:BayreuthStB.1 373
Belegtext:
welcher wissentlich ain guet khauft, das in verpot ligt oder aus ainer erbschaft von dem der in bedacht steet ob er die erbschaft annemmen wöll Datierung: 1528
Fundstelle:ZeigerLRb. 328