Wort davor: Becheramt

Bechergeld

Bechergeld (I)
Erklärung: Ablösung für ehemals gereichte Becher: Einheiratsgebühr fremder Bräute.

Bechergeld (II)
Erklärung: Geld zum Bechern, Trinkgeld.

Wort danach: Becherknecht

Dieser Wortartikel stammt aus dem Deutschen Rechtswörterbuch
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