Wort davor: bebüßen

Becher
Erklärung: (Trink)gefäß.

Becher (I)
Erklärung: Wertsache, als Abgabe.
vgl. Becherlehen.

Becher (II)
Erklärung: Hohlmaß, Trockenmaß.

Wort danach: Becheramt

Dieser Wortartikel stammt aus dem Deutschen Rechtswörterbuch
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