Wort davor: beburgguten

(bebusemen)
Erklärung: jemandes Zugehörigkeit zu einem bestimmten 'Busen' (unfreie Genossenschaft, Familie) behaupten und mit Eidhelfern beweisen.
sprachliche Erläuterung: mhd. -buos-; mnd. -bos(e)-; mnl. -boes-. Nebenform bebisumen.

bebusemen (I)
Erklärung: transitiv.

bebusemen (II)
Erklärung: reflexiv.

Wort danach: Bebusemung

Dieser Wortartikel stammt aus dem Deutschen Rechtswörterbuch
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