Wort davor: bebürden

(bebürgen)
sprachliche Erläuterung: mnd. mnl. beborgen, -burg-; fries. biburgia.

bebürgen (I)
Erklärung: Sicherheit leisten; auch reflexiv.

bebürgen (II)
Erklärung: etwas (durch Bürgen) sicherstellen.
bebürgen (III)
Erklärung: jemanden Bürgen stellen lassen, Sicherheit leisten lassen.

Wort danach: beburgguten

Dieser Wortartikel stammt aus dem Deutschen Rechtswörterbuch
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