Wort davor: Bebot
beboten
vgl.
heischen.
beboten (I)
Erklärung:
durch Boten holen lassen, jemanden bestellen.
beboten (I Spiegelstrich 1)
Erklärung:
aufbieten.
- Belegtext:
wenne wir von dem herrin homeister und von dem ordin werden bebotit als das wir yn das lant zu Prusin komen
Datierung: 1388
Fundstelle: CDPolon.3 III 610, 1884
- Fundstelle: MnlWB. I 603
beboten (II)
Erklärung:
etwas durch Boten bekannt machen, überbringen.
- Datierung: 1333
Fundstelle: MnlWB. I 603
Wort danach: bebotschaften
Dieser Wortartikel stammt aus dem Deutschen Rechtswörterbuch
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