Wort davor: Bebot

beboten
vgl. heischen.

beboten (I)
Erklärung: durch Boten holen lassen, jemanden bestellen.

beboten (I Spiegelstrich 1)
Erklärung: aufbieten.
beboten (II)
Erklärung: etwas durch Boten bekannt machen, überbringen.

Wort danach: bebotschaften

Dieser Wortartikel stammt aus dem Deutschen Rechtswörterbuch
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