Wort davor: bebieten

bebinden

bebinden (I)
Erklärung: verpflichten; auch reflexiv.

bebinden (II)
Erklärung: bebundene tit für Gerichtshandlungen geschlossene Zeit, Gerichtsferien.

Wort danach: Bebindung

Dieser Wortartikel stammt aus dem Deutschen Rechtswörterbuch
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