Wort davor: Beurteilung
Beut
Erklärung:
Tausch.
- Belegtext:
so ist ... doch der verbeuter schuldig, den beut seinem nächsten erben anzudeuten, wann derselbe könnte gut um gut geben, daß er dann der nächste seie
Datierung: 1648
Fundstelle: Breidenbach 94
- Belegtext:
in permutatie oft wisselinge van leen op leen oft op erve gedaen buut om buut
Fundstelle: Stallaert I 298
Wort danach: Beutchor
Dieser Wortartikel stammt aus dem Deutschen Rechtswörterbuch
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