Wort davor: beiküren
Beil
sprachliche Erläuterung:
Nebenform bei(h)el nd. bil.
Beil (I)
Erklärung:
Richtbeil.
Beil (II)
Erklärung:
verbotene Waffe, Gerät.
Beil (III)
Erklärung:
symbolisch.
Beil (III 1)
Erklärung:
als Wurfgegenstand.
Beil (III 2)
Erklärung:
Abzeichen der Försters.
Beil (III 3)
- Belegtext:
zu mehrerm kennzeichen daß die börse ein privilegirter ort sey ... einen pfahl mit einem brett wroauf eine hand und beil gemahlet
Datierung: 1681
Fundstelle: CCPrut. III 418
Beil (III 4)
Erklärung:
bei Abbruch eines verurteilten Gebäudes.
- Belegtext:
die richtere sal to deme ersten mit enem bile dre slege slan
Datierung: 1224/35 (Hs. 1369)
Fundstelle: SspLR. III 68 § 1
Textarchiv: SspLR. III 68
Beil (III 5)
Erklärung:
(einen Zimmermann) aus der Zunft stoßen.
- Belegtext:
scolen ... nicht das byll edder kumpanie leggen
Datierung: 1498
Region/Autor/Textsorte:
Greifswald
Fundstelle: Wissell,Hdw. I 287
Wort danach: Beilacht
Dieser Wortartikel stammt aus dem Deutschen Rechtswörterbuch
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