Wort davor: Behurung
Behut
Behut (I)
Erklärung:
Schutz.
- Belegtext:
zu teglicher behuett aufzunemen
Datierung: 1497
Fundstelle: BeitrSteirG. 15 (1878) 12
- Belegtext:
zu solcher behüt der pfarrer und beneficiaten höf verordnen
Datierung: 1550
Fundstelle: Walther,Tract. IX Kap. 4
Behut (II)
Erklärung:
Verwahrung.
Behut (III)
Erklärung:
Viehhut.
Wort danach: behüten
Dieser Wortartikel stammt aus dem Deutschen Rechtswörterbuch
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