Wort davor: beanstalten

beantworten

beantworten (I)
Erklärung: überantworten, übergeben.

beantworten (II)
Erklärung: Rede und Antwort stehen.

Wort danach: Beantwortung

Dieser Wortartikel stammt aus dem Deutschen Rechtswörterbuch
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