Wort davor: baußentorisch

(baußenwechselrechtlich)
Erklärung: nichtwechselrechtlich.
sprachliche Erläuterung: nl. buitenwisselrechtelijk.

Wort danach: baußenwendig

Dieser Wortartikel stammt aus dem Deutschen Rechtswörterbuch
- online verfügbar mit vielfältigen Recherchemöglichkeiten