Wort davor: Baußenrat

(Baußenrechtsmann)
Erklärung: nicht dingpflichtiger Teilnehmer am Gericht.
sprachliche Erläuterung: nd. butenrechtsmann.

Wort danach: Baußenrolle

Dieser Wortartikel stammt aus dem Deutschen Rechtswörterbuch
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