(Baußenklacht)
Erklärung:
Klage bei einem auswärtigen Gericht.
sprachliche Erläuterung:
nd. butenklacht.
Wort danach: Baußenklerk
Dieser Wortartikel stammt aus dem Deutschen Rechtswörterbuch
- online verfügbar mit vielfältigen Recherchemöglichkeiten