baußenbleiben
Erklärung:
auf einen rechtlichen Anspruch verzichten.
sprachliche Erläuterung:
bu(i)ten bli(j)ven.
Wort danach: Baußenbonder
Dieser Wortartikel stammt aus dem Deutschen Rechtswörterbuch
- online verfügbar mit vielfältigen Recherchemöglichkeiten