Wort davor: Baußenbauer

(Baußenbeinkind)
Erklärung: ein im Ehebruch erzeugtes Kind.
sprachliche Erläuterung: nd. butenbeenskind.

Wort danach: baußenbescheiden

Dieser Wortartikel stammt aus dem Deutschen Rechtswörterbuch
- online verfügbar mit vielfältigen Recherchemöglichkeiten