(Baußenbauer)
Erklärung:
Bauer, der nicht zur Bauerschaft gehört.
sprachliche Erläuterung:
nd. butenbur.
Wort danach: Baußenbeinkind
Dieser Wortartikel stammt aus dem Deutschen Rechtswörterbuch
- online verfügbar mit vielfältigen Recherchemöglichkeiten