Wort davor: Bauschreiberamtsverwaltung
Bauschreitung [Ergänzung zum Druck]
Erklärung:
Rechnung, bei der nur die Endsumme und keine detaillierte Aufstellung der einzelnen Rechnungsposten angegeben wird.
- Belegtext:
wo aber ain würt solches nit tuet und mit ainer paußraitung aufziechen und nur die summa summarum nemen wolt oder wurde, dem sollen solche zerungen allerdings ausgestelt und dem
würt angezeigt werden, dieselb zerung, wo er kan oder waiß, zu suechen
Datierung: 1587
Region/Autor/Textsorte:
Oberösterreich
Fundstelle: ÖW. XIII 135
Informationen zur Quelle vom Heidelberger Hypertextserver (HDHS)
Wort danach: Bauschsumme
Dieser Wortartikel stammt aus dem Deutschen Rechtswörterbuch
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