Wort davor: bauschiften
Bauschilling
Bauschilling (I)
Erklärung:
obrigkeitliche Bauunterstützung.
Bauschilling (I Spiegelstrich 1)
Erklärung:
für den Pfarrer.
- Datierung: 1720
Region/Autor/Textsorte:
Meßkirch
Fundstelle: FreibDiözArch. 19 (1887) 293
Bauschilling (I Spiegelstrich 2)
Erklärung:
für Inhaber von Fallehen, bis 1733.
Bauschilling (II)
Erklärung:
Aufwendung für Bauten.
Wort danach: Bauschkauf
Dieser Wortartikel stammt aus dem Deutschen Rechtswörterbuch
- online verfügbar mit vielfältigen Recherchemöglichkeiten