Wort davor: bauschiften

Bauschilling

Bauschilling (I)
Erklärung: obrigkeitliche Bauunterstützung.

Bauschilling (I Spiegelstrich 1)
Erklärung: für den Pfarrer.
Bauschilling (I Spiegelstrich 2)
Erklärung: für Inhaber von Fallehen, bis 1733.
Bauschilling (II)
Erklärung: Aufwendung für Bauten.

Wort danach: Bauschkauf

Dieser Wortartikel stammt aus dem Deutschen Rechtswörterbuch
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