Baumwärter
sprachliche Erläuterung:
mnd. boomwarder.
Baumwärter (I)
Erklärung:
Schlagbaumbeamter.
Wort danach: Baumwein
Dieser Wortartikel stammt aus dem Deutschen Rechtswörterbuch
- online verfügbar mit vielfältigen Recherchemöglichkeiten