Wort davor: Baumgärtner

Baumgeld

Baumgeld (I)
Erklärung: Abgabe am Schlagbaum, Hafenbaum.

Baumgeld (II)
Erklärung: Abgabe für den Fachbaum.
Baumgeld (III)
Erklärung: Name einer Grundleistung.

Wort danach: Baumgericht

Dieser Wortartikel stammt aus dem Deutschen Rechtswörterbuch
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