Wort davor: Baumgartenzehnt

Baumgärtner

Baumgärtner (I)
Erklärung: Gemeindebeamter zur Aufsicht über die Allmendbäume.

Baumgärtner (II)
Erklärung: Inhaber eines Baumgartens.

Wort danach: Baumgeld

Dieser Wortartikel stammt aus dem Deutschen Rechtswörterbuch
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